AGBs

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen zwischen
Bluebird Events GmbH
Geschäftsführer: Jörg Pfeiffer, Florian Wieser, Dr. Alexander Plitsch

Bluebird Events GmbH
Charlottenstr. 14
52070 Aachen
(nachfolgend Auftragnehmer oder auch bluebird genannt) und dem Auftraggeber.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB arbeitet und keine Verträge mit Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB geschlossen werden. Der Auftraggeber bestätigt daher, Unternehmer i. S. d. § 14 BGB zu sein.

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

1.2 Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Auftragnehmer wird Auftragnehmer über eine solche Änderung unverzüglich informieren. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet. Soweit während einer laufenden Vertragsbeziehung die AGB geändert werden, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses muss innerhalb von 14 Tagen ausgeübt werden.

1.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber angebotene Dienstleistungen auf der Grundlage dieser AGB zur Verfügung. Wenn der Auftraggeber Dienstleistungen des Auftragnehmers nutzt bzw. einen Auftrag erteilt, erkennt er die Geltung dieser AGB an.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot des Auftragnehmers, in dem die Leistungen und das Entgelt festgehalten werden. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sie stellen eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, den Auftragnehmer mit der Durchführung der Dienstleistungen zu beauftragen.

2.2 Ein Vertrag kommt nur nach schriftlicher Bestätigung (Email genügt) durch den Auftraggeber und ausschließlich auf den Umfang des Angebotes bezogen zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Der Auftragnehmer behält sich eine Änderung der Konzeption und der Durchführung der Dienstleistungen im Hinblick auf die örtlichen Begebenheiten ausdrücklich vor, soweit diese aufgrund der örtlichen Begebenheiten unvermeidbar ist.

2.3 Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch den Auftragnehmer ersetzt die Auftragsbestätigung.

3. Leistungsumfang und Nebenkosten, Vertragsstrafe für vermitteltes Personal

3.1 Die Berechnung der Leistungen des Auftragnehmers erfolgt zu den vereinbarten Preisen. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden extra berechnet. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler berechtigen den Auftragnehmer zur Richtigstellung auch bei schon erstellten Rechnungen.

3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilen die Vertragsparteien sich gegenseitig unverzüglich mit. Soweit dadurch Veränderungen der vereinbarten Vertragsinhalte nicht oder nur unwesentlich berührt werden, steht den Parteien – aufgrund dieser Abweichungen – kein Kündigungsrecht zu. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen.

3.3 Zur Erbringung der Leistungen ist es dem Auftragnehmer gestattet Aufträge an Dritte zu vergeben. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und den Dritten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.

3.4 Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über den Auftragnehmer vermittelt wurde, nicht für den gleichen Auftrag direkt vom Kunden gebucht werden darf. Bei Zuwiderhandlung verwirkt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro pro abgeworbener Person. Dies gilt auch für Personal, welches durch den Auftragnehmer an Auftraggeber Kunden vermittelt wurde.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, wird durch Annahme des Angebots eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Leistungen fällig, zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen.


5.2 Restzahlungen sind nach Rechnungseingang innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

5.3 Die genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, exklusive Produktions- und Druckkosten, Anreise- und Unterkunftskosten des Teams vor Ort und Getränken.

5.4 Preise für Leistungen, welche durch externe Dienstleister abgedeckt werden (z.B. Bustransfer, Unterkunft), können nur unter Vorbehalt angeboten werden. Nach Annahme des Angebots prüft bluebird umgehend die Verfügbarkeit der angebotenen Leistung und stimmt eventuelle Mehrkosten mit dem Auftraggeber ab.

5.5 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas sowie Interkontinental-Flüge erfolgen in der Economy Class. Bahnreisen erfolgen in der 2.Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,30 EUR/km ab Aachen berechnet. In Sonderkonstellationen (etwa im Fall des Bedarfs einen Busses o.ä.) werden Spesen zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Anreisezeit des Personals wird mit einem Stundensatz von 40,00€ pro Person berechnet.

5.6 Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus vom Auftraggeber gewünschten Änderungen ergeben (Mehraufwände, veränderte Teilnehmerzahl), sind vom Auftraggeber zu übernehmen, werden aber vorher abgestimmt.

6. Urheberschutz und Nutzungsrechte

6.1 Alle durch den Auftragnehmer erzeugten Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

6.2 Die vom Auftragnehmer erstellten Werke sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber darf die Leistungen vom Auftragnehmer nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers gestattet. Die Ausführung der Konzeptarbeit ist allein dem Auftragnehmer vorbehalten.

6.3 Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht (z.B. Nachauflagen oder Mehrfachnutzung von Konzepten) sowie die Weitergabe von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die vorherige schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers erforderlich. Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch sowie eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

6.4 Durch den Auftraggeber überlassene Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.

6.5 Erhält der Auftragnehmer nach einer Konzeptpräsentation oder nach Erstellung eines Angebotes keinen Auftrag, so verbleiben alle Unterlagen des Auftragnehmers, insbesondere deren Inhalt, im Eigentum des Auftragnehmers. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber dieser Werke nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.

6.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eigene Dokumentationen in Form von Bild- und Tonträgern jeder Art zu erstellen. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen dürfen vom Auftragnehmer zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken verbreitet oder veröffentlicht werden und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs.

6.7 Auf Veranstaltungen entstandene Foto- und Videoaufnahmen werden dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragsvereinbarungen zur Verfügung gestellt und dürfen unter dem Verweis auf Foto Credits, welche vom Auftragnehmer mitzuteilen sind, verwendet werden.

6.8 Der Auftragnehmer beachtet bei der Erstellung und Nutzung von Bild- und Tonträgern sowie Foto- und Videoaufnahmen die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die DSGVO.

6.9 Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. Der Auftragnehmer ist in Publikationen stets als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.

7. Durchführung und Organisation

7.1 Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch den Auftragnehmer oder deren Beauftragte infolge von Krankheit oder höherer Gewalt, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Auftragnehmer wird die Hinderungsgründe dem Auftraggeber unverzüglich per Telefon oder E-Mail anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).

7.2 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung oder des Abbruchs der Veranstaltung.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in Ziffer 8.4 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

8.2 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.3 Der Auftragnehmer haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

8.4 Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Wenn der Auftragnehmer diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Betrag begrenzt, der für den Auftragnehmer zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

8.5 Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit der Auftragnehmer nicht unbeschränkt haftet, auf den Auftragswert beschränkt.

8.6 Eine weitere Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

9. Kündigung

9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

9.2 Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Leistungen nach folgenden Regelungen:

9.2.1 Der Kunde ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die dem Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind. Diese Fremdkosten werden anhand der Rechnungen und anhand von Stundenzetteln und Belegen durch den Veranstalter nachgewiesen.

9.2.2 nach Unabhängig von 9.2.1 ist der Kunde verpflichtet dem Auftragnehmer einen Ausgleich folgender Staffelung zu zahlen:

  • bis zu 5 Monate vor Leistungserbringung = 20 % des vereinbarten Entgelts,
  • bis zu 3 Monate vor Leistungserbringung = 40 % des vereinbarten Entgelts,
  • bis zu 1 Monat vor Leistungserbringung = 60 % des vereinbarten Entgelts,
  • ab 14 Tage vor Leistungserbringung = 80 % des vereinbarten Entgelts.

9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Gerichtsstand ist Aachen soweit der Auftraggeber Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu verklagen.

10.3 Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Stand: 01.07.2019

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